PSA Nord Unternehmensgruppe erweitert sein Dienstleistungsspektrum
01.02.2005
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Am 17. März 2005 findet im Kölner Maritim Hotel der iGZ-Bundeskongress \"Zeitarbeit grenzenlos\" statt. Ziel des Kongresses soll es sein, die Entwicklung der Zeitarbeit europäisch zu betrachten. Dazu sind Prof. Michel Ph. Mattoug aus Frankreich, Dr. Viktoria Tischler, Präsidentin des Österreichischen Verbandes Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung (VZa) und Ton Sijpestijn, Vorstandsmitglied des Niederländischen Algemene Bond Uitzendondernemingen (ABU) geladen. Gemeinsam mit Volker Homburg, iGZBundesvorstandsmitglied, wollen sie in einer Podiumsdiskussion u.a. klären, welche Herausforderungen durch die zunehmende Internationalisierung von Zeitarbeit künftig auf uns zukommen wird.
Kongressprogramm und Anmeldeformular finden Sie hier.
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Nach ausdrücklicher Bestimmung in § 16 Abs. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz SGB II begründen die sog. Ein-Euro-Jobs kein Arbeitsverhältnis i. S. des Arbeitsrechts. Somit liegt auch keine geringfügige Beschäftigung i. S. des § 8 SGB IV vor, so dass für den Arbeitgeber weder eine Meldepflicht noch eine Beitragspflicht besteht.
Aber wie alle Beschäftigten stehen auch Ein-Euro-Jobber unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die BG alle Kosten der Heilbehandlung, wenn nötig auch der beruflichen Wiedereingliederung und bei andauernd schweren Unfallfolgen eine entsprechende Rente.
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