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Neuigkeiten aus der Zeitarbeit
Verfahren gegen Kreishandwerkerschaft – Betriebe müssen 300 000 Euro zahlen
25.08.2005
Es war zu vermuten, dass die Kreishandwerkerschaft sich und ihren Mitgliedsbetrieben über die Tochtergesellschaft „Zeitarbeit Handwerk“ einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen wollte. Genau in diese Richtung gingen dann auch die weiteren Ermittlungen. Ergebnis: Der wirtschaftliche Vorteil, den sich diese Betriebe durch die illegale Arbeitnehmerüberlassung erwirtschaftet haben, immerhin 300 000 Euro, muss zurückgezahlt werden. Inzwischen hat das Hauptzollamt Braunschweig dann auch an 30 Firmen aus Wolfsburg und Umgebung Bescheide verschickt.
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