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Neuigkeiten aus der Zeitarbeit
Freibetragsneuregelungsgesetz in Bundestag eingebracht
13.05.2005
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Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für ALG II-Empfänger: pauschaler Grundfreibetrag von 100,- Euro zuzüglich weiterer 20 bzw. 10 % des Bruttoeinkommens. Am 10.05.2005 haben die Regierungsfraktionen den „Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Freibetragsneuregelungsgesetz)“ in den Bundestag eingebracht. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig und soll am 01.10.2005 in Kraft treten.
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