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Neuigkeiten aus der Zeitarbeit
Bedeutung der BA für Job-Vermittlung nimmt weiter ab
11.02.2005
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Unbezahlter Urlaub - Prüfungspraxis der BA
11.02.2005
Unbezahlte Urlaube dürfen nicht dazu dienen, vom Leiharbeitnehmer nicht zu vertretende Nichteinsatzzeiten zu überbrücken und somit das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers zu umgehen. Um diese Forderung praxisrelevant umzusetzen, wurde in einem amtlichen Bescheid der Regionaldirektion Bayern vom Januar 2005 die Verlängerung der AÜG-Erlaubnis mit folgender Auflage verknüpft:
„In Fällen, in denen Leiharbeitnehmer die Gewährung von unbezahltem Urlaub beantragen, ist von diesen rechtzeitig ein schriftlicher Antrag zu fordern, in dem die sachlichen Gründe angegeben sind, die die Gewährung auf unbezahlten Urlaub rechtfertigen. Die Anträge sind vom Mitarbeiter mit Datum und Unterschrift zu versehen und nachprüfbar in Ihren Personalakten aufzubewahren.“
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Vivento hat Beschäftigungsquote von gut 80 % erreicht
10.02.2005
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Tarifeinigung - Arbeitsrecht für den Öffentlichen Dienst wird grundlegend reformiert
10.02.2005
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