Stiftung Grone-Schule erweitert ihre Angebotspalette
01.03.2005
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Wiesbaden: Zum ersten Mal legt das Statistische Bundesamt eine monatliche Erwerbslosenzahl nach international vergleichbarem Konzept der International Labour Organization (ILO) vor. Danach waren im Januar 2005 3,99 Mill. Personen erwerbslos. Die Zahl der Erwerbstätigen ist im Januar 2005 gegenüber dem Vormonat um rund 600 000 Personen (– 1,5%) gesunken.
Nach vorläufigen Berechnungen lag die Zahl der Erwerbstätigen mit Wohnort in Deutschland im Januar 2005 bei etwa 38,5 Mill., das waren rund 200 000 Arbeitskräfte mehr als im Vorjahresmonat Januar 2004.
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Kontinuität und eine faire Partnerschaft, Kunden sowie Mitarbeitern gegenüber, hat die Wittlicher Niederlassung der ARMON GmbH zum führenden Personaldienstleister im Großraum Trier gemacht. Seit der Eröffnung am 15. Mai 1995 wurden mit rund 400 Unternehmen, aus dem Großraum Trier, Bitburg, Wittlich und Daun, Arbeitnehmerüberlassungsverträge geschlossen. Viele dieser Firmen sind mittlerweile Stammkunden. Im Jahresschnitt werden in Wittlich rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die bei den erfolgreichsten und namhaftesten Unternehmen in der Region zum Einsatz kommen. ARMON bietet individuelle und flexible Personallösungen, damit die Kunden, trotz enger Kapazität, den unternehmerischen Spielraum optimal nutzen können. Eine kompetente Beratung, Zuverlässigkeit und ein „TOP-Service“ sind bei der ARMON GmbH selbstverständlich.
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Jürgen Ulber, im IG Metall-Vorstand in Frankfurt am Main für Betriebsverfassung und Unternehmensrecht zuständig, äußerte sich in einem Interview zu PSA und CGZP. Hierin erklärte er, dass rund 40 Prozent der PSAs die Tarifverträge der IG Metall unterlaufen. Diese Agenturen betrieben - nach Ulbers Ansicht - eine gnadenlose Lohndrückerei. Hierdurch würden auch die Entgelte unbefristet Beschäftigter angegriffen.
Als verantwortungslos bezeichnete Ulber, dass die BA die Tarifverträge mit den sogenannten Christlichen Gewerkschaften für legitim hält. Nach Kenntnis der IG Metall sei nicht ein einziger Leiharbeitnehmer Mitglied einer christlichen Tarifgemeinschaft. Von daher fehle es den »Christen« nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an der sozialen Mächtigkeit und Durchsetzungsfähigkeit in Tarifkonflikten.
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