Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht lediglich ein halbes Jahr
04.11.2004
Die Frankfurter Arbeitsrichter urteilte, das es nach so langer Zeit einem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten sei, einen ehemaligen Angestellten noch qualifiziert zu beurteilen. Lediglich ein halbes Jahr sei ein angemessener Zeitraum. Danach verfällt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, legten sich die Frankfurter Juristen fest. Die Klägerin ging leer aus.
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