DIS AG rechnet 2004 mit Rekordergebnis
03.08.2004
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In mehreren Revisionsverfahren hat sich das BSG am 14.07.2004 erneut mit der Frage befasst, ob sich vor dem Hintergrund des geänderten § 22 Abs. 1 SGB IV die Versicherungspflicht und Beitragsforderung nach dem tarifvertraglich geschuldeten Arbeitsentgelt (Entstehungsprinzip) oder nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt (Zuflussprinzip) richtet.
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