Neue Mindestlöhne in der Pflegebranche ab 1. Mai
02.05.2022
Mit Veröffentlichung der 5. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche im Bundesanzeiger wurden neue Mindestlöhne für diesen Bereich zum 1. Mai gültig. Diese sind weiterhin in die drei Kategorien Hilfskraft, mindestens einjährige Berufspraxis und Fachkräfte unterteilt und liegen bundeseinheitlich bei 12,55 EUR, 13,20 EUR bzw. 15,40 EUR.
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