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Musterverträge - Angebotsdetails:
Bezeichnung: | Musterarbeitsvertrag BAP |
Kategorie: | Musterverträge, zuletzt aktualisiert am 16.05.2023 10:05 |
Dateiname: | MusterArbeitsvertragBAP.zip |
Preis: | 50,00 EUR (zzgl. MwSt. -> 59,50 EUR brutto) |
Beschreibung: |
Musterarbeitsverträge BAP bestehend aus:
Arbeitsvertrag BAP Arbeitsvertrag BAP mit Kurzanmerkungen Informationsschreiben an Arbeitnehmer nach EU-DSGVO (Mai 2018) (jeweils in den Dateiformaten .doc, .rtf und .pdf) Dieses Muster nimmt Bezug auf das BAP / DGB-Tarifwerk in seiner aktuellen Fassung, einschließlich der Änderungen zum Jahr 2020 und 2021. Da Arbeitnehmer der Zeitarbeitsbranche regelmäßig keine Gewerkschaftsmitglieder sind und damit die Tarifbindung fehlt, erlangt der Tarifvertrag erst durch die Einbeziehung in den Arbeitsvertrag Wirksamkeit, auch wenn der Arbeitgeber seinerseits Mitglied des BAP als Tarifpartner ist. Die Anwendung dieses Musterarbeitsvertrags ist auch bei beidseitig fehlender Tarifbindung möglich. Die Wiedergabe einzelner tariflicher Regelungen im Arbeitsvertrag dient nur informatorischen Zwecken und führt nicht etwa dazu, dass nur die wiedergegebenen Bestimmungen einbezogen sind. Die Bezugnahmeklausel umfasst sämtliche Tarifverträge in deren jeweils aktueller Fassung. Nehmen die Tarifvertragsparteien also Änderungen vor, so greifen diese Änderungen unmittelbar für das Arbeitsverhältnis ohne dass es einer Anpassung des Arbeitsvertrags bedarf. Der Mustervertrag beinhaltet zudem die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere die Änderungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (Änderung Nachweisgesetz) sowie den BAG Urteilen (16.10.2019 - 4 AZR 66/18 und 16.12.2020 - 5 AZR 131/19), wonach vom gesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann mittels Tarifvertrag wirksam abgewichen werden kann, wenn der Tarifvertrag vollständig in Bezug genommen wird. Auf die Umsetzung dieser Urteile achtet auch die Bundesagentur für Arbeit bei ihren turnusmäßigen Betriebsprüfungen in jüngster Vergangenheit verstärkt. Die Änderungen hinsichtlich der Branchenzuschlagstarifverträge und der AÜG-Änderungen vom 01.04.2017 sind selbstverständlich ebenfalls enthalten. Dieser Musterarbeitsvertrag ist von unserer Partneranwältin Christiane Höppner entwickelt worden. Frau Christiane Höppner ist selbständige Rechtsanwältin in Leipzig, Fachanwältin für Arbeitsrecht und speziell auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung tätig. Der Mustervertrag wurde unter Beachtung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung entworfen. Da Gesetzgebung und Rechtsprechung einem Wandel unterliegen, kann eine Haftung nicht übernommen werden. Sollten sich Fragen und Probleme nicht anhand der Hinweise klären lassen, sollte Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufgenommen werden. Rechtsanwältin Christiane Höppner ist unter 0341/30673740, post@ra-cr.de und www.ra-cr.de erreichbar. |
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