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Musterverträge - Angebotsdetails:
Bezeichnung: | Musterarbeitsvertrag für Mitarbeiter ohne Tarifbindung |
Kategorie: | Musterverträge, zuletzt aktualisiert am 12.11.2018 10:11 |
Dateiname: | Arbeitsvertrag_MA_ohne_Tarifbindung.zip |
Preis: | 50,00 EUR (zzgl. MwSt. -> 59,50 EUR brutto) |
Beschreibung: |
Diese Formulare sind allgemein gehalten, ohne direkten Bezug zur Zeitarbeit. Sie sollen unser Angebot an verschiedenen arbeitsrechtlichen Vorlagen um eine Basisvariante ergänzen. Diese gilt für ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Angestellten ohne Tarifbindung, ist aber ebenfalls auf ein Arbeitsverhältnis mit internen Mitarbeitern anwendbar. Gleichwohl steht Ihnen ein Musterarbeitsvertrag mit einem Disponenten gesondert zur Verfügung
Die Musterarbeitsverträge für Angestellte ohne Tarifbindung bestehen aus:
(wird jeweils ausgeliefert in den Dateiformaten .doc, .rtf und .pdf) Dieses Muster ist ausdrücklich allgemein gehalten und regelt das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Angestellten ohne Tarifbindung. Es enthält alle nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Bestimmungen und trifft darüber hinaus Regelungen für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Er kann auch für interne Mitarbeiter genutzt werden. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass für Personaldisponenten als Wissens- und Informationsträger besondere Regelungen gefunden werden sollten. Zum Beispiel kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit entsprechender Karenzzahlung ratsam sein. Insoweit sei auf das weitere Angebot an Musterverträgen auf Personalorder verwiesen. Der Musterarbeitsvertrag enthält zu Beginn weiterführende Hinweise für die Nutzung der Vertragsvorlage. Sollten sich Fragen und Probleme nicht anhand der Hinweise klären lassen, sollte Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufgenommen werden. Alle genannten Vorlagen sind von unserer Partneranwältin Christiane Rieger entwickelt worden. Frau Christiane Rieger ist selbständige Rechtsanwältin in Leipzig und auf dem Gebiet des Arbeitsrechts insbesondere der Arbeitnehmerüberlassung tätig. Die Vorlagen wurden unter Beachtung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung entworfen. Ein Informationsschreiben an Arbeitnehmer nach der EU-DSGVO (Mai 2018) wurde ergänzt. Da Gesetzgebung und Rechtsprechung einem Wandel unterworfen sind, kann eine Haftung nicht übernommen werden. Bei weiterführenden Fragen ist Rechtsanwältin Christiane Rieger unter 0341/ 30673740, rieger@ra-cr.de, www.ra-cr.de erreichbar und bei Fragen zu dieser Problematik gern für Sie da. |
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