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AMP-Tarif bis zum 30.06. verlängert - muss mit rückwirkenden Erhöhungen gerechnet werden? Prof. Dr. Boemke im exklusiven Interview
02.01.2006
AMP und CGZP haben die geltenden Tariflöhne bis zum 30.06.2006 verlängert. Allerdings hat die Gewerkschaftsseite für die weitere Tarifrunde 2006 ausdrücklich auch die Vereinbarung rückwirkender Tariflohnerhöhungen nicht ausgeschlossen. Kann sich also das „Weihnachtsgeschenk“ für Personaldienstleister, die ihre Mitarbeiter nach AMP-Tarifen vergüten, als Büchse der Pandora erweisen? Müssen Arbeitgeber, wie von mancher Seite befürchtet, Rückstellungen bilden, um im Juli erhebliche Nachzahlungen bewältigen zu können? Zur Zulässigkeit rückwirkender Tariflohnerhöhungen haben wir den geschäftsführenden Direktor des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Leipzig, Prof. Dr. Burkhard Boemke, exklusiv befragt.
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