Verbände und ihre Tarifverträge sind von praxistauglicher Normalität und Gestaltung der Branche noch weit entfernt
25.01.2005
(N. Grünwald - Personalhansa)
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Nach einer Kündigung legen viele Arbeitgeber keinen Wert darauf, dass der Arbeitnehmer während der Laufzeit der Kündigungsfrist noch für sie tätig ist und verzichten einseitig auf die weitere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bis zum Ende der Kündigungsfrist. Rechtlich ist eine solche einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber jedoch, wie neuere Entscheidungen der Arbeitsgerichte zeigen, nicht unproblematisch. Die Pflichten des Arbeitgebers beschränken sich nämlich nicht auf die bloße Lohnzahlung.
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