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Neuigkeiten aus der Zeitarbeit
Im Beitragsrecht gilt nach wie vor das \'Entstehungsprinzip\'
02.08.2004
In mehreren Revisionsverfahren hat sich das BSG am 14.07.2004 erneut mit der Frage befasst, ob sich vor dem Hintergrund des geänderten § 22 Abs. 1 SGB IV die Versicherungspflicht und Beitragsforderung nach dem tarifvertraglich geschuldeten Arbeitsentgelt (Entstehungsprinzip) oder nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt (Zuflussprinzip) richtet.
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30.07.2004
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