11.01.2018
Seit dem 1. Januar 2018 sind die neuen Regelungen des Mutterschutzgesetzes in Kraft. „Neu ist, dass Arbeitgeber für jeden einzelnen Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse erstellen müssen. Gefährdungen für Schwangere und stillende Frauen müssen durch Schutzmaßnahmen komplett ausgeschlossen werden“, erklärt Martin Gehrke, Mitglied im Bundesvorstand des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). „Um werdende und frischgebackene Mütter vor möglichen Gefahren zu schützen, müssen Zeitarbeits- und Kundenbetriebe eng zusammenarbeiten“, betont er.
Auf der Homepage des iGZ finden Sie weitere Informationen
Quelle: iGZ