20.04.2018
Die iGZ-Rechtsexpertin Judith Schröder beantwortet auf der Hoempage des Verbands vier häufige Fragen zum Thema Arbeitnehmerüberlassung ins Ausland, denn im Fall der Überlassung des Zeitarbeitnehmers an einen ausländischen Kunden sind viele Besonderheiten zu beachten.
Quelle: iGZ