30.05.2018
Das Europaparlament hat die neue EU-Entsenderichtlinie verabschiedet. Vorausgegangen waren jahrelange Verhandlungen. Kernpunkt der neuen Verordnung ist, dass in Zukunft Arbeitnehmer, die ins Ausland entsendet werden, den gleichen Lohn erhalten, wie ihre dort einheimischen Kollegen. Keine Regel ohne Ausnahme: bis maximal 18 Monate sollen entsandte ArbeitnehmerInnen noch so bezahlt und behandelt werden können, wie es in ihrem Herkunftsland üblich ist. Die Mitgliedstaaten haben nun bis Mitte 2020 Zeit, um die Regelung in nationales Recht umzusetzen. Kritik kommt sowohl an dieser Ausnahmefrist als auch am Gesamtkonstrukt.
Quelle: Tagesspiegel / taz als auch am ZDF
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