06.09.2018
Wie berichtet, wurde vor kurzem ein Tarifvertrag für die Elektrobranche geschlossen, welcher unter anderem eine auf 36 Monate verlängerte Höchstüberlassung vorsieht. Dieser CGM-Vertrag gilt bundesweit mit Ausnahme von drei Bundesländern. Für zwei dieser drei Bundesländer (Hessen und Rheinland-Pfalz) gibt es nun ebenfalls ein Vertragswerk, welches die Überlassungshöchstdauer im Elektrohandwerk auf 36 Monate erweitert. Abgeschlossen wurde der "TV AÜ" diesmal zwischen der IG Metall und dem Fachverband Elektro- und Informationstechnik Hessen/Rheinland-Pfalz. Inhalt des Vertrages ist als Besonderheit, dass der Entleiher dem Zeitarbeitnehmer spätestens nach 12 Monaten ein Beschäftigungsangebot unterbreiten muss. Somit steht für die Elektrobranche aktuell nur für Baden-Württemberg ohne besonderen AÜ-Tarifvertrag. Weitere Details finden Sie im Blog der Fachwälte Alexander Bissels und Kira Falter (Kanzlei CMS).
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