19.10.2018
Der Bundestag hat die Rückkehr zur paritätischen Krankenversicherung beschlossen. Somit werden die von den Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge künftig zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Derzeit zahlen Arbeitnehmer diese Zusatzbeiträge noch selbst. Die Änderung tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Arbeitnehmer können sich dann also auf etwas höhere Nettoeinkommen freuen, während Arbeitgeber mit etwas höheren Sozialbeiträgen belastet werden. Bereits vor einiger Zeit wurde eine Reduzierung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung um 0,5% beschlossen. Diese Entlastung wird jedoch durch die Erhöhung des Beitrages zur Pflegeversicherung neutralisiert. Zudem erhalten Arbeitnehmer ab Anfang 2019 ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeit - also eine Verringerung der Arbeitszeit mit Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung. Dieser Rechtsanspruch ist jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft.
Quelle: Thüringer Allgemeine
Kommentare (0)