27.11.2018
Die Uhr tickt - Zeitarbeitsunternehmen, die sich jetzt noch die VBG-Prämie für 2019 sichern möchten, sollten möglichst bald aktiv werden. Der direkte Weg dahin führt über „Arbeitsschutz mit System“ (AMS). Dabei handelt es sich um eine Begutachtung, die ein Arbeitsschutzmanagementsystem bescheinigt. Sie wird von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) angeboten, begutachtet und bescheinigt. Für den Einstieg in AMS ist jetzt ein guter Moment, denn der Prozess bis zur Bescheinigung von AMS dauert im Schnitt etwa ein Jahr. Wenn AMS im Jahr 2019 erfolgreich bescheinigt wird, kann die Prämie bis zum 11. Februar 2020 beantragt werden.
Die VBG unterstützt eine erfolgreiche AMS-Bescheinigung und die erfolgreichen jährlichen Wirksamkeitsbegutachtungen mit jeweils mindestens 4.000 Euro plus einem anteiligen Betrag gemessen an der Lohnsumme pro Jahr. Für einen guten Arbeitsschutz gibt es aber auch viele weitere Argumente: Ein verbesserter Arbeitsschutz führt zu weniger Arbeitsunfällen und verbessert die Attraktivität des Unternehmens. Und nicht zuletzt führen weniger Arbeitsunfälle zu weniger Beiträgen für die gesetzliche Unfallversicherung.
Eigens für das AMS-Verfahren hat der iGZ viele Informationen dazu und zu dem Prämienverfahren auf der Internetseite „Arbeitsschutz mit System“ zusammengefasst.
Quelle: iGZ