28.12.2018
Die Forschungseinrichtung der Bundesanstalt für Arbeit, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), hat eine Stellungnahme zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erarbeitet. Die Bilanz der Reform geht nach Ansicht der Forscher nicht in die gewünschte Richtung. In der Veröffentlichung heißt es: „Zeitarbeit wird von Kundenbetrieben primär als Flexibilitätspuffer genutzt. Infolgedessen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Begrenzung der Überlassungshöchstdauer neue Anreize setzt, Zeitarbeitnehmer nach 18 Monaten zu übernehmen“. Vielmehr, so das IAB, könnten die genannten Regulierungen der Zeitarbeit dazu führen, dass Unternehmen auf den Einsatz von Zeitarbeitskräften verzichten und alternativ andere Vertragsformen wie On-Site-Werkverträge nutzen.
Kommentare (1)
ich
08.01.2019 17:41 Uhr Antworten
Natürlich möchte jeder Unternehmer, Mitarbeiter die er jeden Tag, auch noch nach Jahren, täglich kündigen kann!! Am best zum Mindestlohn.
Wahrscheinlich braucht es nur einen Stundenlohn von 15,00€ in LG1 und alles regukiert sich von selbst.