12.02.2019
Die Vorrangprüfung für Flüchtlinge in der Zeitarbeitsbranche soll weiterhin entfallen, dies fordert der Bundesrat. Werner Scholz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ): „Keine andere Branche leistet so viel Arbeitsmarktintegration wie die Zeitarbeit. Daher sollte auch über den 5. August hinaus auf die Prüfung bei geduldeten Flüchtlingen verzichtet werden.“
Das Integrationsgesetz gilt bisher nur bis zum 5. August. 2019. Flüchtlinge konnten durch dieses Gesetz mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) als Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden, ohne die bisherige 15-Monatsfrist abzuwarten. Ob die Vermittlung von geduldeten Flüchtlingen über die Zeitarbeit weiterhin ermöglicht werden kann, soll nun die Bundesregierung prüfen.
Im Moment verzichtet die Bundesagentur für Arbeit (BA) in 133 von 156 Agenturbezirken auf die Prüfung bei geduldeten Flüchtlingen und Asylbewerbern. Bereits nach 3 Monaten dürfen Flüchtlinge in diesen 133 Bezirken eine Beschäftigung in der Zeitarbeit aufnehmen. Nach dem 5. August. 2019 dürfen Asylbewerber oder Geduldete nur noch nach einem ununterbrochenen vierjährigen Aufenthalt in Deutschland in der Zeitarbeit beschäftigt werden. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist erst nach vier Jahren nicht mehr notwendig.
Der Bundesrat begründet seinen Vorschlag mit dem Aspekt des Fachkräftemangels. Gute Vermittlungsmöglichkeiten in der Zeitarbeit sind momentan die gute konjunkturelle Lage, der Fachkräftemangel und die verbesserten Deutschkenntnisse der Flüchtlinge.
Aus der Studie „Aktuelle Entwicklungen zur Zeitarbeit“ (Stand Juli 2018) des Instituts für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung (IAB) geht hervor, dass die Zeitarbeit für Flüchtlinge eine gute Einstiegsmöglichkeit für den Arbeitsmarkt bietet. Die Zahlen des IAB belegen, dass viele Flüchtlinge von der derzeitigen Regelung profitieren.
Quelle: iGZ