05.07.2019
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will für geduldete und gestattete Migranten die Aussetzung der Vorrangprüfung sowie die Entfristung der Beschäftigungsmöglichkeit in Leiharbeitsverhältnissen dauerhaft herbeiführen.„Diese Entscheidung bestätigt, dass die Zeitarbeitsbranche ein ideales Instrument zur Integration Geflüchteter ist und in den vergangenen Jahren einen richtig guten Job gemacht hat“, freut sich der iGZ-Bundesvorsitzende Christian Baumann über die Entscheidung des Bundeskabinetts, bei Geduldeten und Gestatteten dauerhaft und bundesweit einheitlich auf die Vorrangprüfung zu verzichten und den Zugang zur Zeitarbeit auf Dauer zu öffnen.
In einem Schreiben an iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz informierte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Annette Widmann-Mauz (CDU): „Herr Bundesminister Heil hat mir mittlerweile schriftlich bestätigt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für den oben genannten Personenkreis die Aussetzung der Vorrangprüfung sowie die Entfristung der Beschäftigungsmöglichkeit in Leiharbeitsverhältnissen dauerhaft herbeiführen will. Die Ressortabstimmung für die Änderung der Beschäftigungsverordnung wurde entsprechend eingeleitet. Der Kabinettbeschluss erfolgte am 26. Juni 2019.“
Annette Widmann-Mauz dankt den deutschen Zeitarbeitsunternehmen für die Integrationsleistung: „Abschließend möchte ich mich für das Engagement der deutschen Zeitarbeitsunternehmen bedanken. Ihr Einsatz trägt einen wesentlichen Teil zur frühzeitigen Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt bei und unterstützt ein gelungenes Ankommen in unserer Gesellschaft.“
Quelle: iGZ