14.01.2020
Seit dem 1. Januar 2020 gelten auch für das Elektrohandwerk neue Mindestlöhne. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung wurde am 5. Dezember 2019 der Tarifvertrag für die Elektrohandwerke bindend. Damit gilt in dieser Branche fortan bundesweit ein Stundenlohn von 11,90 Euro - dies betrifft auch Personal, welches in diese Branche überlassen wird. Für die kommenden Jahreswechsel sind weitere Erhöhungsstufen festgeschrieben.
Quelle: Kanzlei HK 2