07.02.2020
Die Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit weist auf ihrer Homepage aktuell darauf hin, dass sich der Prüfauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit seit der AÜG-Novellierung 2017 erweitert hat. So wird nunmehr neben illegale Überlassungen, Einhaltung von Mindestlöhnen und Entsendegesetz auch der Überlassungsprozess seitens Ver- und Entleiher überprüft. Im Fokus steht demnach besonders die Einhaltung des Schriftformerfordernis, insofern Einzelüberlassungsverträge geschlossen werden und die Überprüfung der Gleichstellungsbedingungen. In diesem Zusammenhang weist die IQZ darauf hin, dass bei Anwendung von Rahmenverträgen das Schriftformerfordernis nur für den Rahmenvertrag selbst gilt - bei den einzelnen Überlassungen ist dann die Konkretisierung in Textform ausreichend.
Quelle: IQZ