18.05.2020
Die von Bundesarbeitsminster Heil geplanten Regulierungen der wiederholt in die Schlagzeilen geratenen Fleischbranche gehen offenbar weiter als bisher weithin bekannt. Nach einem Beschlussvorschlag des Arbeitsministeriums für das so genannte “Corona-Bundeskabinett” solle künftig das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft “nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein”. Damit seien Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich, heißt es in dem Begründungstext des BMAS.
“Dieses pauschale Verbot von Zeitarbeitseinsätzen ändert überhaupt nichts an den behördlich festgestellten Hygiene-Mängeln bei einigen Schlachthofbetreibern vor dem Hintergrund der Corona-Situation“, erklärte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz. Auch Prof. Dr. Peter Schüren, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Universität Münster und Spezialist in rechtswissenschaftlichen Fremdpersonalfragen pflichtete dem iGZ-Hauptgeschäftsführer bei: „Angesichts der vom Gesetzgeber zu beachtenden EU-Richtlinie Zeitarbeit sowie den verfassungsrechtlichen Vorgaben sind sektorale Einsatzverbote der Zeitarbeit nur eine Ultima Ratio und hier äußerst fragwürdig. Denn in Deutschland sind arbeitsteilige Vorgänge durch das Grundgesetz geschützt. Natürlich müssen Arbeits- und Infektionsschutzregeln besonders in Pandemie-Zeiten streng eingehalten und kontrolliert werden und auch die Frage der Unterbringung muss hier ggf. einbezogen werden. Dies sei aber keine Frage von Zeitarbeits- oder Anstellungsverhältnissen in den Schlachthöfen.“
Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner tritt nun auch für schärfere Vorgaben durch den Gesetzgeber ein - jedoch deutlich weniger harsch als ihr Kollege Heil. Klöckner plädiert für eine deutliche Anhebung des Bußgeldrahmens. In Sachen Verbot von Werkverträgen weiß Heil indes jedoch nicht nur NRW-Minister Laumann an seiner Seite, sondern auch die Grünen und die Linken. Der Bauernverband und naturgemäß der Verband der Deutschen Fleischindustrie äußerten sich kritisch bzw. ablehnend.
Update 20.05.2020: Das Bundeskabinett hat heute eine entsprechende Regelung beschlossen.
Kommentare (10)
Nippels
18.05.2020 09:28 Uhr Antworten
Dann sollte Heil aber auch die Schweinehälften selbst zerlegen.
Guter Kunde an der Fleischtheke scheint er ja zu sein.
NamenSindSchallUndRauch
19.05.2020 08:44 Uhr Antworten
Nicht zwingend. Es würde reichen, wenn er einen höheren Preis bezahlen würde. Fleisch ist in DEU viel zu billig. Aber das ist eigentlich ein anderes Thema und dabei spielt die Bezahlung der Schlachthof-Arbeiter wohl auch nur eine untergeordnete Rolle...
Nippels
19.05.2020 12:20 Uhr Antworten
Es kann nicht alles teuer sein in Deutschland, wenn wir inzwischen zum Abgaben-Weltmeister geworden sind.
honk
19.05.2020 12:51 Uhr Antworten
Die Bezahlung der Arbeiter ist der Grund überall. Die muss billig sein und ohne Verpflichtungen. Dieses ermöglichen Werkverträge und auch die Zeitarbeit.
Es gab Zeiten, da Arbeiteten Ortsansässige Facharbeiter in den Fleischeereibetrieben und die konnten von ihrer Arbeit leben.
Natürlich war das, bevor Discounter, Fleisch im Angebot hatten.
Dolph
19.05.2020 16:56 Uhr Antworten
Was sollte dafür sorgen, dass ein staatlich angeordneter Mindestpreis die Arbeits- und Produktionsbedingungen in den Betrieben auch nur minimal verbessern würde? Das muss per Gesetz Haltung, Verarbeitung und Arbeitsbedingungen geregelt werden.
Ich verstehe, es ist immer einfacher zu Pauschalisieren anstelle sich inhaltlich wirklich Gedanken zu machen lieber honk.
honk
21.05.2020 14:06 Uhr Antworten
Die Arbeitnehmer werden aus dem EU Ausland importiert und leben in Sammelunterkünften, wofür sie teilweise bis 50% ihres niedrigen Arbeitslohns abgezogen bekommen. Die Leute wollen unbedingt nach Deutschland und machen auch Sachen mit die nicht legal sind und Verstöße gegen das Arbeitszeitenschutzgesetz sind allgegenwärtig.
Diese Arbeitnehmer, wären ohne Personaldienstleister garnicht in der Lage hier zu arbeiten, die sprechen selten deutsch und hätten keinen Schlafplatz.
Fragender
20.05.2020 11:43 Uhr Antworten
Hallo,
was verändert ein Verbot der Zeitarbeit oder von Werkverträgen:
1. an den Hygienezuständen in den verarbeitenden Betrieben
2. an den Unterbringungszuständen von Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen und in angemieten Unterkünften wohnen, um die Arbeit zu erledigen, die deutsche Arbeitnehmer nunmehr ungern machen?
Antwort: nichts.
Im übrigen ist bereits schon jetzt auch der Werk-Auftraggeber für den Arbeitsschtuz auf seinem Gelände und auch für die Einhaltung der Sozialstandards mitverantwortlich und auch haftbar zu machen. Wenn nur keiner einschreitet oder kontrolliert, ändert dies auch nichts. Die Verbots-keule löst das Problem eh nicht. Hier wird ein Vorwand gesucht, um ideologische SPD und Gewerkschaftsideen durchzusetzen, die das Problem nicht lösen.
honk
21.05.2020 14:14 Uhr Antworten
Das Problem ist, das Betrieben billig immer noch zu teuer ist und man nur am Gewinn verdient.
Dolph
22.05.2020 14:57 Uhr Antworten
Woran verdient eine Firma sonst, wenn nicht am Gewinn Sie Geisteswissenschaftler?
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=umsatz+gewinn
Mutter von Honk
25.05.2020 12:40 Uhr Antworten
Honk, wie immer bitte erst denken und dann schreiben, danke.