25.06.2020
In Betrieben der Fleischwirtschaft Schleswig Holsteins dürfen Leih- und Werkvertragsarbeiter ab sofort nur beschäftigt werden, wenn sie zwei negative Corona-Tests mit mindestens 48 Stunden Abstand vorweisen können. Dies betrifft Betriebe, in denen mehr als 30% anteilig oder mehr als 150 Leih-/Werkvertragsarbeiter absolut beschäftigt werden und die betroffenen Leiharbeitnehmer innerhalb der letzten 14 Tage in einem anderen Betrieb beschäftigt waren.
Quelle: Ostholstein Presse
Kommentare (1)
GruenerBecher
25.06.2020 10:55 Uhr Antworten
....und die Festangestellten dürfen machen was sie wollen?! Unfassbar!