24.07.2020
Wie das Handelsblatt berichtet, hat das Bundesarbeitsministerium nun einen Referentenentwurf für das angekündigte Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie vorgelegt. Demnach soll laut dem Entwurf für Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten nur noch eigenes Personal zum Einsatz kommen können. Während das Werkvertragsverbot mittlerweile weitgehend Konsens ist, gibt es gegen die Einbeziehung der Zeitarbeit nach wie vor Widerstand.
Zudem soll das Gesetz Ausgliederungen erschweren, denn "ein Unternehmer muss einen Betrieb, in dem Tiere geschlachtet und weiterverarbeitet werden, demnach als alleiniger Inhaber führen", wie das Handelsblatt schreibt.
Außerdem soll die Kontrolldichte nahezu verdoppelt werden, indem ab 2026 in jedem Bundesland jährlich mindestens 5% der dort ansässigen Betriebe von den Behörden besichtigt werden.
Quelle: Handelsblatt / Neues Deutschland Bild: depositphotos.com ID: 27766439
Kommentare (2)
Nippels
24.07.2020 15:40 Uhr Antworten
Anstelle sinnvolle Rahmenbedingungen zu etablieren, geht es im Land der Verbote munter weiter mit der Vernichtung eines weiteren Industriezweigs.
Tom
30.07.2020 09:06 Uhr Antworten
Da bin ich ganz bei Ihnen! Was ich nicht verstehe, wieso Werkverträge und Arbeitnehmerüberlasssung immer in einen Topf geworfen werden... unsere Branche hat m.E. ziemlich gute Tarifverträge und bezahlt in EG1 seit Einführung des Mindestlohns immer über diesem!