08.06.2021
Die gesetzliche Unfallversicherung VBG wechselt zur gestreckten Vorschusserhebung der Beiträge. Für Mitgliedsunternehmen mit einer Beitragssumme ab 5.000 Euro im Jahr gilt: Die bisher im Mai in einem Betrag fällige Beitragszahlung verteilt sich nun auf vier Abschlagszahlungen. Diese werden jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November des Beitragsjahres fällig. Der endgültige Beitragsbescheid im nachfolgenden Jahr berücksichtigt die gezahlten Abschlagsbeträge (Verrechnung von Differenzbeträgen). Die VBG wird die betreffenden Unternehmen im Juni 2021 gesondert informieren.
Für Unternehmen mit einem geringeren Beitrag ändert sich nichts: Die VBG erhebt den Vorschuss in einer Summe. Dieser wird zum 15. Mai eines Jahres fällig.
Quelle: VBG / Bild: depositphotos.com ID: 8196310
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