18.10.2021
Entsprechend den aktuell gültigen Zeitarbeits-Tarifverträgen (BAP und iGZ), können Mitglieder der tarifschließenden DGB-Gewerkschaften zusätzliche Zahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten. Dafür muss der Beschäftigten jedoch aktiv werden und diese Zuschläge selbst beim Arbeitgeber beantragen.
Der Gewerkschafts-Zuschlag auf das diesjährige Weihnachtsgeld kann zwischen dem morgigen 19. Oktober und dem 30. November beantragt werden. Es muss eine mindestens einjährige Gewerkschaftsmitgliedschaft nachgewiesen werden und der Antragsteller muss mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit aufweisen. Der Mitgliedervorteil (der in gleicher Höhe auch für das Urlaubsgeld beantragt werden kann) beläuft sich in diesem Jahr auf 50 bis 150 Euro - abhängig von der Betriebszugehörigkeit. In den kommenden Jahren erhöhen sich diese Beträge.
Quelle: Redaktion / IG Metall / Bild: depositphotos.com ID: 76103021
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