06.12.2021
In einem Artikel für anwalt.de befasst sich RA Simon Bürgler mit der Problematik, dass Kunden von Personalvermittlungen mitunter die vereinbarte Provisionszahlung verweigern, da die vermittelten Kandidaten im Nachhinein nicht ihren Vorstellungen entsprechen. Rechtsanwalt Bürgler verweist jedoch darauf, dass ein Personalvermittlungsunternehmen bzw. Personalberatungsunternehmen in aller Regel keine Garantie für das Profil (Qualifikationen oder sonstige Eigenschaften des Kandidaten) übernehmen muss.
Die Auswahl des Mitarbeiters obliegt schlussendlich jeweils dem Kunden selbst, denn dieser entscheidet eigenverantwortlich, ob ein Arbeitsvertrag zustande kommt. Ist dies der Fall, ensteht damit in aller Regel auch der Provisionsanspruch.
Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich anderes vereinbart wurde. RA Bürgler empfiehlt deshalb allen Personalvermittlungsunternehmen eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen.
Quelle: anwalt.de / Bild: depositphotos.com ID: 3638206
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