16.12.2021
Die bayerische Landespflegesatzkommission hat eine Begrenzung der Leiharbeit in der stationären Langzeitpflege beschlossen. Zuvor wurde bereits eine ähnliche Regelung für die ambulante Pflege getroffen.
Einrichtungsfremdes Personal solle nun künftig nur in "betrieblich notwendigen Situationen" eingesetzt werden.
Dafür sollen künftig zusätzliche Springerstellen entstehen, die Spitzenbelastungen abfangen können. "Wenn eine Pflegeeinrichtung eigene Kräfte vorhalten kann, die einspringen, wenn Not am Mann ist, dann stärkt dies die Stellung der festangestellten Pflegekräfte und sorgt für mehr Kontinuität beim Personal.", so der Leiter der Landesgeschäftsstelle des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste.
Quelle: altenheim.net / Bild: depositphotos.com ID: 6868514
Kommentare (2)
Nippels
17.12.2021 08:00 Uhr Antworten
Soweit mir bekannt ist, sind Zeitarbeitskräfte in der Pflege bereits deutlich teurer als Stammkräfte. Hätten also Einrichtungen entsprechendes Personal zu vorhalten, dann würden sie dies bereits nutzen.
Die "betrieblich notwendige Situation" wird nach dem 16.03.2022 sich noch verschärfen.
Heißt: Keine Änderung in der Praxis.
ExMan
21.12.2021 10:12 Uhr Antworten
...die Arbeitsleistung einer qualifizierte Fachkraft mit über 50 Euro brutto zu honorieren, kann (wenn überhaupt) nur in notwendigen Situationen eingesetzt werden. Also wie immer total am Business vorbei und unnötig.