Aktuell:

Personalorder - Das Zeitarbeitsportal

, . , Uhr

  • Zeitarbeit - News
    • News
    • News - Archiv
    • News - International
    • Wissenswertes
    • Tarife
    • Zeitarbeitsverbände
    • Recht
    • Steuern
    • Veranstaltungen
    • Software
    • Fachliteratur
    • Arbeitsschutz
    • Gewerkschaften
    • Versicherungen
  • Personaldienstleister
  • Entleiher
    • News
    • Informationen
  • AÜG-Reform
  • Personal- und Stellenpool
    • Personalangebote
    • Auftragsangebote
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Marktplatz
    • Anzeigen
    • Musterverträge/Vorlagen
    • Software
    • Infos zur EU-Überlassung
  • Software
  • Links
    • Zeitarbeitsverbände
    • Gewerkschaften
    • Agenturen für Arbeit
    • Arbeitsschutz
    • Gerichte / Rechtsprechung
    • Internationale Organisationen
Close

Anmeldung

Login

Password

Anmelden

Passwort vergessen?

Registrieren

  • Zeitarbeit-News
  • Neuigkeiten

Bayern begrenzt Leiharbeit in der Pflege

16.12.2021

Artikel empfehlen 342 2
Bayern begrenzt Leiharbeit in der Pflege

Die bayerische Landespflegesatzkommission hat eine Begrenzung der Leiharbeit in der stationären Langzeitpflege beschlossen. Zuvor wurde bereits eine ähnliche Regelung für die ambulante Pflege getroffen.


Einrichtungsfremdes Personal solle nun künftig nur in "betrieblich notwendigen Situationen" eingesetzt werden.

Dafür sollen künftig zusätzliche Springerstellen entstehen, die Spitzenbelastungen abfangen können. "Wenn eine Pflegeeinrichtung eigene Kräfte vorhalten kann, die einspringen, wenn Not am Mann ist, dann stärkt dies die Stellung der festangestellten Pflegekräfte und sorgt für mehr Kontinuität beim Personal.", so der Leiter der Landesgeschäftsstelle des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste.

Quelle: altenheim.net / Bild: depositphotos.com ID: 6868514

Kommentare (2)

Nippels

17.12.2021 08:00 Uhr Antworten

Soweit mir bekannt ist, sind Zeitarbeitskräfte in der Pflege bereits deutlich teurer als Stammkräfte. Hätten also Einrichtungen entsprechendes Personal zu vorhalten, dann würden sie dies bereits nutzen.
Die "betrieblich notwendige Situation" wird nach dem 16.03.2022 sich noch verschärfen.
Heißt: Keine Änderung in der Praxis.

ExMan

21.12.2021 10:12 Uhr Antworten

...die Arbeitsleistung einer qualifizierte Fachkraft mit über 50 Euro brutto zu honorieren, kann (wenn überhaupt) nur in notwendigen Situationen eingesetzt werden. Also wie immer total am Business vorbei und unnötig.

Schreiben Sie einen Kommentar

Kommentar beantworten

Anworten abbrechen

Erforderliche Felder sind markiert *

Achtung: Bitte ergänzen Sie die markierten Felder.

Name/ Pseudonym *

Kommentar *

Spamschutz *: Bitte geben Sie den Namen des heutigen Wochentages ein

Social Media - Teile diese Information

  • Tweet
Zur Übersicht

Aktuelle Top-Themen

  • Neue Gebühren für die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Personaldienstleister Zeitarbeit Software

Neu in dieser Woche

  • 1049 Stellenangebote
  • 1 Urteil
  • 3 News
BACK TO TOP

Software Personaldienstleister

  • Personal-DIALOG
  • Personal-DIALOG Mobil
  • Data-Anywhere
  • DIALOG-Online
  • Bewerber-Online

Software Entleih-Unternehmen

  • perLIOS
  • perLIOS-Online
  • Bewerber-Online

Personalorder

  • RSS
  • Newsletter
  • Tools
  • Über uns
  • Links
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • © 2022 Data Projekt GmbH