03.01.2022
Wie der Verlag Dr. Otto Schmidt publiziert, gibt es im Jahr 2022 einige Änderungen im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung. So wird die Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung in SV-pflichtige Beschäftigung auf Basis eines Vermittlungsgutscheins um 500 Euro erhöht. Für die Vermittlung einer geringfügigen Beschäftigung darf künftig keine Provision vom Arbeitsuchenden kassiert werden. Und schlussendlich müssen die vermittelten Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Vermittlung über die Arbeitsbedingungen des Arbeitsverhältnisses sowie über die Beratungsdienste der Sozialpartner und der staatlichen Stellen in Deutschland informiert werden.
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt / Bild: depositphotos.com ID: 60246715
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