06.04.2022
Die VBG erhebt ab diesem Jahr ihre Beiträge im Vorschussverfahren. Der Vorteil für Mitgliedsunternehmen mit einem Beitrag ab 5.000 Euro pro Jahr: Die bisher in einem Betrag fällige Zahlung verteilt sich ab 2022 auf vier Abschlagszahlungen. Für kleinere Unternehmen ändert sich nichts. Im April erhalten alle Mitgliedsunternehmen die Bescheide.
Mit Beginn des Jahres 2022 ist die VBG zur Vorschusserhebung ihrer Mitgliedsbeiträge übergegangen. Unternehmen mit einem Beitrag ab 5.000 Euro pro Jahr zahlen nun in vier Abschlägen, von denen der erste immer am 15. Februar fällig wird. Die weiteren Zahlungen stehen anschließend am jeweils 15. Mai, August und November des Jahres an. Für Unternehmen mit einem geringeren Beitrag ändert sich nichts: Die Zahlung ist hier weiterhin in einer Summe fällig, und zwar jeweils am 15. Mai eines Jahres. Die Verrechnung der gezahlten Vorschüsse erfolgt mit dem Beitragsbescheid im April des folgenden Jahres.
Alle Mitgliedsunternehmen der VBG erhalten im April ihre Bescheide über den Beitragsvorschuss 2022.
Der Beitrag 2021 wird durch die Umstellung des Verfahrens nicht erhoben. Damit gibt es keine Doppelbelastung der Mitgliedsunternehmen. Die Erhebung von Beitragsvorschüssen ist ein gängiges Verfahren, das fast alle Berufsgenossenschaften im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden bereits durchführen.
Die VBG, als wesentlicher Teil der sozialen Sicherung, finanziert mit dem Beitrag ihrer Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die VBG erwirtschaftet keine Gewinne.
Quelle: VBG
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