02.06.2022
Am 31. Mai ist der Mindestlohntarifvertrag im Maler- und Lackierhandwerk ausgelaufen. Da bisher keine gesetzliche Neu-Regelung besteht, kann bei Überlassungen in diese Branche rein juristisch bis zum Inkrafttreten einer weiteren Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen wieder auf Grundlage der Zeitarbeits-Tarife entlohnt werden. Der iGZ empfiehlt allerdings eine Abwägung. Unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den letzten Jahren ist davon auszugehen, dass es eine Folgeverordnung - und damit auch eine erneute Mindestlohnverpflichtung - geben wird.
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 81575936
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