08.07.2022
Die Kanzlei HK2 berichtet auf ihrer Homepage über einen einigermaßen erstaunlichen Fall aus ihrer Mandantschaft. Ein Unternehmen hatte die Verlängerung der befristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung versäumt und in der Folge nahezu ein Jahr Arbeitnehmer ohne gültige Erlaubnis verliehen. Am Ende eines Rechtsstreits erhielt das Unternehmen dennoch die Erlaubnis(verlängerung) erteilt.
Das Gericht der 2. Instanz (LAG Hamburg) stellte dazu fest, dass eine fahrlässige Verfehlung kein Grund sei, "einem Unternehmen, welches sonst in jeder Hinsicht zuverlässig und beanstandungsfrei arbeitet, die Erlaubnis bis in alle Ewigkeit zu versagen. Die Ahndung einzelner Verstöße sei dagegen vergangenheitsbezogen über das Bußgeldrecht vorzunehmen." HK2-Anwalt stellt zusammenfassend heraus, dass für die Erteilung der Prognose-Blick in die Zukunft zu richten sei und nicht in die Vergangenheit.
Quelle: Kanzlei HK2 / Bild: depositphotos.com ID: 7005602
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