03.08.2022
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in einem am Freitag, dem 22. Juli 2022, veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 1 ABR 20/21), dass die zentral gesteuerte Anwendung des Softwarepakets „Office 365“ mitbestimmungspflichtig ist, da sie eine Kontrolle der Arbeitnehmer ermöglicht.
Quelle: Juraforum / Bild: depositphotos.com ID:8841492
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