28.11.2013
Der nun im Wortlaut vorliegende Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD bestätigt und präzisiert die gestern bereits bekannt gewordenen Kernpunkte bzgl. der Zeitarbeit: Die maximale Überlassungsdauer in ein und demselben Einsatz wird auf 18 Monate begrenzt. Nach 9 Monaten ist equal-pay zu zahlen. Einsätze als Streikbrecher werden grundsätzlich untersagt. Leiharbeitnehmer zählen bei der Berechnung sämtlicher Schwellenwerte im Einsatzbetrieb mit. Der Missbrauch von Werkverträgen soll unterbunden werden, dazu sollen die "durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien [...] gesetzlich niedergelegt" werden. Die entsprechenden Passagen finden sich auf Seite 69 des Vertrages. Zudem soll der allgemeingültige Mindestlohn von 8,50 ab 1.1.2015 kommen. Davon kann jedoch noch bis Ende 2016 durch tarifvertragliche Regelungen abgewichen werden. Insofern dürfte die Zeitarbeitsbranche von dieser Neuregelung kaum betroffen sein, da die aktuellen Tarifverträge ein Erreichen dieses Wertes bereits Anfang 2014 (West) bzw. Mitte 2016 (Ost) vorsehen.
Hier finden Sie den Koalitionsvertrag im Wortlaut zum Download.
(Quelle: Koalitionsvertrag "Deutschlands Zukunft gestalten" zwischen CDU, CSU und SPD)