17.02.2017
Aufrund der gesetzlichen Neuregelungen ergibt sich für die meisten Unternehmen ab April Handlungsbedarf. In den meisten Fällen wird es erforderlich sein, bestehende Verträge anzupassen und künftige Vereinbarungen zu überarbeiten. Dafür haben wir in Zusammenarbeit mit unserer branchenspezialisierten Partneranwältin RA Christiane Rieger unser Angebot an Musterverträgen komplett aktualisiert und die ab April geltende Gesetzeslage eingearbeitet. In unserer Rubrik "Marktplatz" finden Sie alle zeitarbeitsrelevanten Vertragsvorlagen und Musterverträge, wie z.B. Arbeitsverträge, Überlassungsverträge, Rahmenverträge u.v.m. zum direkten Download.
Quelle: personalorder.de Redaktion