Mindestlöhne für Geld- und Wertdienste steigen ab 2018
05.10.2017
Am 1. Oktober ist die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Geld-und Wertdienste in Kraft getreten. Demnach werden die Mindestlöhne in diesen Bereichen zum Jahreswechsel steigen. Es wird unterschieden zwischen Geld-und Werttransporte und Geldbearbeitung.
Derzeit liegen die Mindestlöhne für Geld- und Werttransporte in Westdeutschland zwischen 12,35 Euro und 16,13 Euro. Ab 2018 steigen sie auf 12,90 Euro bis 16,53. In Ostdeutschland steigen die Mindestlöhne von derzeit 11,94 Euro auf 12,64 Euro.
Beschäftigte, die in der Geldbearbeitung tätig sind, erhalten in Westdeutschland aktuell einen Mindestlohn zwischen 10,51 Euro und 13,24 Euro. Dieser erhöht sich zum Jahreswechsel auf 10,91 bis 13,56 Euro. In Ostdeutschland gilt derzeit ein Mindestlohn von 9,88 Euro, der ab 2018 auf 10,38 Euro angehoben wird.
Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste