Regierung beantwortet Kleine Anfrage über Leiharbeit mit bekannten Zahlen
29.01.2018
Mehrere Medien zitieren heute aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Parlamentarische Anfrage. Daraus geht offenbar hervor, dass von allen offenen Stellen etwa ein Drittel aus der Leiharbeit stammen und 33% aller Vermittlungen bei Arbeitsagenturen und Jobcentern in Leiharbeitsverhältnisse erfolgen. Damit ist der Anteil seit Jahren in etwa konstant. In der aktuellen Berichterstattung wird zudem hervorgehoben, dass von den aktuell 523.790 offenen Vollzeitstellen 216.294 auf die Leiharbeit entfielen (Stand November 2017). Die daraus resultierende Quote von 41,3% schafft es als "fast die Hälfte" oder gar "Hälfte der offenen Vollzeitstellen" in mehrere Schlagzeilen. Der Bericht wird weiterhin mit altbekannten Werten aus der BA-Statistik zitiert, wonach zwei Drittel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Leiharbeit einen Bruttolohn unterhalb der Niedriglohnschwelle von 2088 Euro monatlich erhielten. In der Gesamtwirtschaft waren es dagegen 20%. Als Niedriglohnschwelle wird der Wert definiert, der zwei Drittel des mittleren Gehalts aller Beschäftigten insgesamt beträgt. Auch diese Werte sind nicht neu.
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