LAG Bremen: Bezugnahme auf das Tarifwerk iGZ/DGB ist wirksam
12.04.2018
Das Landesarbeitsgericht Bremen hat in einem aktuellen Urteil die Bezugnahme auf Tarifwerke der Zeitarbeit im Arbeitsvertrag für wirksam erklärt ( 3 Sa 64/17). Dies berichten die Anwälte RA Bissels und RAin Falter. Der klagende Leiharbeitnehmer hatte erfolglos equal-pay verlangt, da seiner Ansicht nach die Bezugnahmeklausel auf die Tarifverträge iGZ/DGB AGB-rechtlich unwirksam sei. Das Gericht kam jedoch zu der Ansicht, dass die Inbezugnahme hinreichend transparent und somit gültig sei. Das Urteil ist insoweit interessant, da es zu dieser Frage noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, hiermit aber nun ein zweitinstanzliches Urteil vorliegt. Jedoch kann es lt. den Fachanwälten vertragsgestalterischen Handlungsbedarf seitens der Personaldienstleister geben (Kollisionsklausel). Nähere Details finden Sie im Blog von CMS
Quelle: Blog RA Bissels / RAin Falter