DSGVO: Unsicherheit selbst bei Anwälten
22.06.2018
Die befürchtete Welle von Abmahnungen im Kontext der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die nun seit fast einem Monat gilt, blieb bislang aus. Der Grund dafür könnte aus der Sicht des Branchenkenners Christian Schefold, Rechtsanwalt der internationalen Großkanzlei Dentons, sein, dass selbst für die zuständigen Juristen noch nicht klar ist, wie die neue Verordnung auszulegen ist.
Schefold im Gespräch mit der 'Frankfurter Allgemeine': „Eine unberechtigte Abmahnung ist selbst ein Wettbewerbsverstoß, kann zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen und damit teuer werden. Nur wenige wollen das Prozess- und Kostenrisiko tragen und ihre Auffassung vom Datenschutz vor Gericht bis zu letzten Instanz durchfechten.“ Schefold ergänzt: „Die Abmahnwelle wird dann kommen, wenn die ersten klaren Entscheidungen insbesondere von Gerichten aber auch von den Landesämtern für Datenschutz vorliegen, die die Anwendung der DSGVO präzisieren.“
Dennoch wird auch dann die Unsicherheit noch eine Weile andauern, denn die Urteile aus allen EU-Ländern müssen einheitlich anwendbar sein. Schefold fragt dazu: „Was machen Sie, wenn ein irisches Gericht es für ausreichend hält, dass der Datenschutzhinweis bei einem Geschäftskontakt per Email zugeschickt wird, ein deutsches Gericht aber urteilt, er müsse deutlich sichtbar auf der Website veröffentlicht werden?“ Und weiter: „Es wird sehr lange brauchen, bis der Europäische Gerichtshof hier endgültig einheitliche Maßstäbe setzt.“
Quelle: Frankfurter Allgemeine