Auftragsverarbeitungsvertrag in der Arbeitnehmerüberlassung?
27.08.2018
Die Website datenschutz-notizen.de befasst sich aktuell in einem Artikel mit der Frage, welche datenschutzrechtlichen Vereinbarungen und Dokumentationen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu beachten sind. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden muss. Diese Frage stellt sich vor dem Hintergrund, dass sowohl Verleiher als auch Entleiher personenbezogene Daten des Arbeitnehmers verarbeiten. Zusammenfassend wird die Notwendigkeit eines Auftragsverarbeitungsvertrages sowohl für die Personalvermittlung als auch für die Arbeitnehmerüberlassung klar verneint, da der Entleiher die Daten für eigene Zwecke speichert. Empfohlen wird hingegen ein "Joint Controller Vertrag" gem. Art. 26 DSGVO. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Pflichten aufgeteilt und gemeinsam festgelegt.
Quelle: datenschutz-notizen.de
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