iGZ: Zeitarbeit ist nicht atypisch
30.08.2018
Anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Statistik zur Verteilung der Beschäftigungsformen und der dafür zugrunde gelegten strittigen Eingruppierung der Zeitarbeit als "atypische Beschäftigungsform" verweist der iGZ nochmals auf Zahlen: "89 Prozent der Zeitarbeitnehmer sind in Vollzeit tätig, und 83 Prozent haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Tasche. Die unterste Entgeltstufe der Branche liegt mit 9,49 Euro nahezu ein Euro pro Stunde über dem gesetzlichen Mindestlohn – Tendenz steigend: Ab 1. April 2019 steigt der Lohn auf 9,79 Euro, und ab 1. Oktober 2019 gibt´s 9,96 Euro pro Stunde. Die Löhne sind tarifvertraglich geregelt und decken 99,6 Prozent der Branche ab - der Rest schließt Haustarifverträge mit den Gewerkschaften." Die Einstufung als "atypisch" erscheint dem Zeitarbeits-Arbeitgeberverband insofern als "willkürlich".
Quelle: iGZ
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