„DRK-Schwestern sind nichts anderes als Leiharbeiterinnen“
26.10.2018
Wie seit längerem bekannt, existiert eine explizite gesetzliche Ausnahme von der Höchstüberlassungsdauer für DRK-Schwestern, welche eigentlich der Rechtsprechung des EuGH entgegensteht. Die "Zeit" beleuchtet in einem aktuellen Artikel detailliert das Modell der DRK-Schwesternschaften und auch deren Rolle als Personaldienstleister. Diese Front scheint jedoch Risse zu bekommen, denn bspw. das Universitätsklinikum Essen entschied, sich nach dem EuGH-Urteil zu richten und den seit 105 Jahren bestehenden Gestellungsvertrag mit der DRK-Schwesternschaft zu beenden und die Schwestern zu übernehmen. In vielen Krankenhäusern können Krankenschwestern frei wählen, ob sie über direkt über die Klinik angestellt werden wollen oder als DRK-Vereinsmitglied.
Quelle: Zeit
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