Schweiz: Neuer Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih an Januar
19.12.2018
In der Schweiz tritt zum 1. Januar 2019 ein neuer allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih in Kraft. Die eidgenössischen Sozialpartner haben sich auf eine gestaffelte Erhöhung der monatlichen Mindestlöhne bis Ende 2020 um jeweils 60 bis 75 Franken geeinigt. Mit der Weiterführung des seit seit 2012 bestehenden GAV profitieren Temporärarbeitende naben verbindlichen Minimalstandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen u.a. auch weiterhin von einem eigenen Weiterbildungsfonds «temptraining».
Quelle: presseportal.ch
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