Zeitarbeits-Arbeitgeber fordern Änderungen am Fachkräfteeinwanderungsgesetz
20.12.2018
Die Bundesregierung hat den Kabinetts-Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Wie berichtet, wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf das grundsätzlich bestehende Beschäftigungsverbot für die Zeitarbeitsbranche nicht gestrichen. Kritik kommt deshalb von den Zeitarbeits-Arbeitgeberverbänden: nachdem der iGZ bereits vor einigen Tagen in seinem Fachmagzin deutlich Kritik übte und die Konformität der Regelung mit EU-Recht anzweifelte (wir berichteten), meldete sich nun auch der BAP zu Wort: "... Das Verbot für die Zeitarbeit, Arbeitnehmer im Nicht-EU-Ausland zu rekrutieren, ist diskriminierend und angesichts von Fachkräftemangel und digitalem Wandel nicht förderlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland", so BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz. Beide Verbände fordern im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Streichung dieser Sonderbestimmung in Paragraph 40 des Aufenthaltsgesetzes.
Quelle: BAP / Unternehmensberatung Schröder
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