Fachkräfteeinwanderungsgesetz – BGA und BDWi beziehen klar Stellung
25.02.2019
Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz verwehrt der Zeitarbeit als einziger Branche in Deutschland, Arbeitskräfte außerhalb der EU anwerben zu können. Nun haben der Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V. (BGA) und auch der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. (BDWi) in einer öffentlichen Pressemitteilung Position für die Zeitarbeitsbranche bezogen.
Holger Bingmann BGA-Präsident äußerte sich dahingehend, dass „die Zeitarbeitsbranche ein erfolgreiches Vehikel für die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt ist. Sie verschafft den Unternehmen die dringend benötigten Fachkräfte und bietet Menschen eine berufliche Perspektive. Dieses Erfolgsmodell soll sich auch bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten fortsetzen.“
Auch für die Mitgliedsunternehmen der BGA hat die Zeitarbeit eine große Bedeutung, dies verdeutlicht Bingmann ebenfalls: „Wenn die Bundesregierung das Problem fehlender Fachkräfte wirklich in den Griff bekommen will, sollte sie die Zeitarbeit für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern öffnen. Die Handels-und Dienstleistungsunternehmen sind auch in Zeiten des Fachkräftemangels auf das Know-how der Personaldienstleister angewiesen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen könnte die Zeitarbeitsbranche eine wichtige Rolle dabei spielen, Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren.“
Die besondere Bedeutung der Zeitarbeit spricht BDWi-Präsident Michael H.Heinz nochmals an: „Es ist völlig unverständlich, eine Anwerbung durch Zeitarbeitsunternehmen auszuschließen, die gerade dem Mittelstand bei der Rekrutierung im Ausland helfen könnten. Das muss der Bundestag im Gesetzgebungsverfahren dringend korrigieren.“
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) bekommt durch diese öffentliche Positionierung wichtige Unterstützung. Hier wächst die Hoffnung des BAP, dass ein Umdenken bei den politischen Entscheidungsträgern für eine faire und gerechte Ausgestaltung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beginnen wird.
Quelle: BAP