Bundesagentur für Arbeit aktualisiert Merkblatt für Leiharbeitnehmer
18.03.2019
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat das Merkblatt für Leiharbeitnehmer aktualisiert. Gegenüber der Vorgängerversion enthält die aktuelle Fassung acht Änderungen/Ergänzungen. Die Unternehmensberatung Schröder macht besonders auf zwei der Änderungen aufmerksam. "Die Festhaltenserklärung legalisiert weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft die rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung. Die Überlassung ist sofort zu beenden." und "Einzelvertragliche oder tarifvertragliche sog. Ausschluss- oder Verfallfristen, die den Verfall von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis vorsehen, falls der Anspruch nicht innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 3 Monate) geltend gemacht wird, können den Lohnuntergrenzenanspruch nicht erfassen.". Sie finden das Merkblatt zum Download hier. Das amtliche Merkblatt muss jedem Leiharbeitnehmer verpflichtend zusammen mit dem Arbeitsvertrag (ggf. in Muttersprache) ausgehändigt werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Unternehmensberatung Schröder
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