Bundesregierung: Leiharbeit dauert oft länger als 18 Monate
10.05.2019
Von der Bundesregierung wurde im Rahmen einer Kleinen Anfrage (19/9311) eine Vorabbilanz der 2017er AÜG-Reform erbeten. In der Antwort stellt die Bundesregierung u.a. fest, dass 109 Tarifverträge existieren, in denen die Höchstüberlassungsdauer von Leiharbeitskräften auf mehr als 18 Monate ausgeweitet wurde. Die Branchen mit den längsten Zeiträumen für eine Arbeitnehmerüberlassung waren demnach Post und Telekommunikation, Straßenverkehr, Spedition, Schifffahrt, Luftfahrt und sonstige private Dienstleister (bis 120 Monate). Zudem existieren 27 Tarifverträge, in denen eine Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz für mehr als neun Monate vereinbart wurde. Ansonsten verweist die Bundesregierung in zahlreichen Fragen auf die Ergbnisse der anstehenden offiziellen Evaluierung des Gesetzes im kommenden Jahr. Lesen Sie hier die vollständige Antwort der Bundesregierung 19/9779.
Quelle: Deutscher Bundestag
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